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Die Anwendung steht weiterhin zur Verfügung. Ein konkretes Abschaltdatum ist aktuell nicht festgelegt.
Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
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Zukünftig wird allerdings jede Anordnung abgerechnet.
Die aktuellen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr können hier heruntergeladen werden.
Die Anträge auf Anordnung wegen Baustellen können auch über Roads Web gestellt werden, bitte registrieren Sie sich unter:
https://roads.luebeck.de